Impressum jetzt anpassen!
Seit dem 20. Juli 2025 ist die OS-Plattform der EU (Online-Streitbeilegungsplattform) dauerhaft abgeschaltet. Diese Plattform diente bisher der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Mit der Abschaltung entfällt die bisherige Pflicht, einen Link und Hinweis auf die OS-Plattform in Ihrem Impressum, den AGB und in Angebots-E-Mails bereitzuhalten.
Achtung bei Unterlassungserklärungen: Falls Sie in der Vergangenheit wegen fehlender OS-Hinweise abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, müssen Sie diese vor der Entfernung der Hinweise kündigen, um Vertragsstrafen zu vermeiden. Die Kündigung sollte ebenfalls bis zum 20. Juli 2025 erfolgen.
Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben unverändert. Das bedeutet:
Prüfen Sie Ihr Impressum und alle Rechtstexte zeitnah und passen Sie diese an. Für eine detaillierte Anleitung und rechtssichere Mustertexte empfehlen wir den Artikel von E-Recht24.
Sollten Sie Unterstützung bei der Anpassung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.