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OS-Plattform der EU abgeschaltet

Impressum jetzt anpassen!

OS-Plattform der EU abgeschaltet

Seit dem 20. Juli 2025 ist die OS-Plattform der EU (Online-Streitbeilegungsplattform) dauerhaft abgeschaltet. Diese Plattform diente bisher der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Mit der Abschaltung entfällt die bisherige Pflicht, einen Link und Hinweis auf die OS-Plattform in Ihrem Impressum, den AGB und in Angebots-E-Mails bereitzuhalten.

Was bedeutet das für Sie?

  • Hinweise und Links zur OS-Plattform müssen bis spätestens 20. Juli 2025 aus allen Rechtstexten (Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen, Footer, Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon) entfernt werden.
  • Ein veralteter Link kann als Irreführung gewertet werden und Abmahnungen nach sich ziehen.

Achtung bei Unterlassungserklärungen: Falls Sie in der Vergangenheit wegen fehlender OS-Hinweise abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, müssen Sie diese vor der Entfernung der Hinweise kündigen, um Vertragsstrafen zu vermeiden. Die Kündigung sollte ebenfalls bis zum 20. Juli 2025 erfolgen.

Was bleibt bestehen?

Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben unverändert. Das bedeutet:

  • Falls Sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen, muss der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (z.B. Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.) weiterhin im Impressum stehen.
  • Falls Sie nicht teilnehmen, muss dies ebenfalls klar kommuniziert werden.

Was Sie jetzt tun sollten?

Prüfen Sie Ihr Impressum und alle Rechtstexte zeitnah und passen Sie diese an. Für eine detaillierte Anleitung und rechtssichere Mustertexte empfehlen wir den Artikel von E-Recht24.

Sollten Sie Unterstützung bei der Anpassung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto von Florian Strasser

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