KI-Kennzeichnungspflicht ab August
Was du jetzt für deine Website wissen musst
Nutzt du KI-Tools wie ChatGPT, Midjourney oder ähnliche Dienste für Texte oder Bilder auf deiner Website? Dann betrifft dich eine wichtige Neuerung: Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU verbindliche Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Der EU AI Act schreibt dann vor, dass bestimmte Inhalte klar als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen.
Klingt erstmal nach viel Bürokratie – ist aber in der Praxis gut machbar, wenn man weiß, worauf es ankommt. In diesem Artikel erkläre ich dir, welche Inhalte du kennzeichnen musst, welche nicht, und wie du dich mit wenigen Handgriffen auf der sicheren Seite bewegst.
Worum geht es beim EU AI Act?
Der EU AI Act reguliert den Einsatz künstlicher Intelligenz nach einem risikobasierten Ansatz. Für Website-Betreiber und alle, die Marketing-Inhalte erstellen, ist vor allem Artikel 50 relevant: Er regelt die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte.
Wichtig zu verstehen: Als „Betreiber" im Sinne des Gesetzes giltst du schon dann, wenn du KI-Tools zur Erstellung von Inhalten nutzt – also auch als kleines Unternehmen, das mit ChatGPT einen Blogartikel schreibt oder mit einem Bildgenerator ein Foto für die Website erstellt. Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung liegt bei dir, nicht beim KI-Anbieter.
Das Ziel dahinter ist sinnvoll: Verbraucher sollen nicht darüber getäuscht werden, ob sie es mit echten oder künstlich erzeugten Inhalten zu tun haben.
Was muss gekennzeichnet werden – und was nicht?
Die gute Nachricht zuerst: Längst nicht alles, was mit KI zu tun hat, muss gekennzeichnet werden. Hier die wichtigsten Fälle im Überblick.
Texte: Meist keine Kennzeichnung nötig
Reine Werbetexte, Slogans und Produktbeschreibungen müssen nicht gekennzeichnet werden. Sie dienen einem kommerziellen Zweck und informieren nicht über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Kennzeichnungspflichtig sind KI-Texte nur dann, wenn sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren – etwa politische Kommentare oder Beiträge zur Meinungsbildung.
Und selbst dann gibt es eine entscheidende Ausnahme: Sobald ein Mensch den KI-Text vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Wer also seine Blogartikel oder Newsletter vor dem Veröffentlichen selbst gegenliest, auf Richtigkeit prüft und dafür geradesteht, muss nichts kennzeichnen. Eine reine Rechtschreibkorrektur reicht dafür allerdings nicht aus – die Prüfung muss inhaltlich sein.
Bilder und Videos: Hier wird es ernst
Deutlich strenger sind die Regeln bei visuellen Inhalten. Kennzeichnungspflichtig sind sogenannte Deepfakes – und dieser Begriff ist im Gesetz sehr weit gefasst. Er umfasst alle KI-generierten oder -manipulierten Bilder, Videos und Audioinhalte, die reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse darstellen und echt wirken könnten.
Die Faustregel lautet: Wirkt ein KI-Bild für den durchschnittlichen Betrachter fotorealistisch, muss es gekennzeichnet werden. Der Hinweis muss direkt am Inhalt platziert, klar erkennbar und darf nicht versteckt sein – zum Beispiel als sichtbares KI-Icon am Bild.
Keine Kennzeichnung brauchen dagegen:
- Offensichtlich künstliche Illustrationen, Comics oder abstrakte Grafiken
- Animationen, die erkennbar nicht real sind
- Minimale KI-Optimierungen wie Rauschunterdrückung oder Farbkorrektur an echten Fotos
Wichtig: Die Ausnahme mit der menschlichen Prüfung gilt nur für Texte – ein fotorealistisches KI-Bild bleibt kennzeichnungspflichtig, egal wie sorgfältig du es geprüft hast.
Chatbots: Klare Ansage von Anfang an
Setzt du auf deiner Website einen KI-Chatbot oder virtuellen Assistenten ein, müssen Besucher direkt zu Beginn der Konversation unmissverständlich erfahren, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Eine schwammige Formulierung wie „unterstützt durch KI" reicht nicht aus, wenn der Dialog komplett automatisiert abläuft.
Nicht betroffen: „Unsichtbare" KI
Alles, was KI im Hintergrund erledigt, ist von der Kennzeichnungspflicht nicht betroffen – etwa wenn KI Zielgruppen segmentiert, Inhalte personalisiert oder Daten auswertet. Es geht ausschließlich um Inhalte, die für Menschen sichtbar erstellt oder manipuliert wurden.
Muss ich alte Inhalte nachträglich kennzeichnen?
Eine Frage, die viele umtreibt – auch mich hat sie beschäftigt: Was ist mit Inhalten, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden?
Die Antwort ist beruhigend: Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht rückwirkend. Sie greift für Inhalte, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht oder wesentlich verändert werden. Bestehende Inhalte im Archiv musst du nicht nachträglich durchforsten und kennzeichnen.
Aber Achtung: Wenn du einen alten KI-Inhalt nach dem Stichtag erneut veröffentlichst oder wesentlich überarbeitest, gilt er als neuer Inhalt – und dann greifen die Kennzeichnungspflichten. Wer also ein altes fotorealistisches KI-Bild in einen neuen Beitrag einbaut, sollte es kennzeichnen.
Welche Strafen drohen?
Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten reduzierte Obergrenzen, aber auch die können empfindlich wehtun. Eine Schonfrist oder Verwarnphase ist nicht vorgesehen.
Die offiziellen EU-Icons: Kennzeichnen leicht gemacht
Damit niemand rätseln muss, wie eine korrekte Kennzeichnung aussieht, hat die EU-Kommission im Juni 2026 einen „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content" veröffentlicht – zusammen mit einem offiziellen Set an EU-Icons zur KI-Kennzeichnung. Diese standardisierten Symbole dürfen Unternehmen frei nutzen und direkt in ihre Website- und Design-Vorlagen integrieren.
Mein Tipp: Wer die Icons gleich standardmäßig in seine Templates einbaut, muss später nicht bei jedem einzelnen Bild neu überlegen.
So bereitest du dich vor – meine Empfehlung
Aus meiner Sicht lässt sich das Thema mit drei einfachen Schritten sauber lösen:
1. Bestandsaufnahme machen: Wo entstehen in deinem Unternehmen KI-Inhalte? Texte, Bilder, Social-Media-Posts, Chatbot? Verschaff dir einen Überblick.
2. Prüfprozess für Texte etablieren: Lass jeden KI-Textentwurf von einem Menschen inhaltlich prüfen und freigeben, bevor er online geht. Damit dokumentierst du die redaktionelle Verantwortung – und die Kennzeichnungspflicht entfällt in den meisten Fällen.
3. Fotorealistische KI-Bilder und Chatbots konsequent kennzeichnen: Im Zweifel lieber einmal mehr kennzeichnen. Ein dezentes, professionell integriertes KI-Icon schadet der Optik nicht – ein Bußgeld oder eine Abmahnung dagegen sehr.
Ehrlich gesagt sehe ich die Kennzeichnung nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance: Wer offen mit dem Einsatz von KI umgeht, wirkt auf Kunden transparenter und vertrauenswürdiger als jemand, der es verschleiert.
Fazit
Die KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026 ist kein Grund zur Panik – aber ein guter Anlass, die eigenen Abläufe einmal zu sortieren. Werbetexte und geprüfte Blogartikel bleiben kennzeichnungsfrei, fotorealistische KI-Bilder und Chatbots brauchen einen klaren Hinweis, und alte Inhalte sind nicht betroffen, solange sie nicht neu veröffentlicht werden.
Du bist unsicher, ob deine Website betroffen ist, oder möchtest die KI-Kennzeichnung technisch sauber in deine Seite integrieren? Melde dich gern bei mir – ich schaue mir deine Inhalte an und wir finden gemeinsam eine Lösung, die rechtlich passt und gut aussieht.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht.
